Vermessung,
erklärt.
Was macht ein ÖbVI? Wie läuft eine Vermessung ab, was kostet sie – und was bedeuten all die Begriffe? Hier finden Sie die Antworten.
Was ist Ihr
Anliegen?
Die häufigsten Anliegen ausführlich erklärt – jeweils mit Ablauf, Kosten und Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ist ein ÖbVI?
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) sind freiberufliche Ingenieure, die vom Land Nordrhein-Westfalen mit hoheitlichen Vermessungsaufgaben beliehen sind. Sie führen – neben den Katasterbehörden – die amtlichen Vermessungen durch, deren Ergebnisse in das Liegenschaftskataster übernommen werden.
Ein ÖbVI ist dabei kein Interessenvertreter seines Auftraggebers, sondern unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes: Grenzermittlungen, Beurkundungen und Beglaubigungen gelten für alle Beteiligten gleichermaßen und sind rechtsverbindlich. Daneben bieten ÖbVI privatrechtliche Ingenieurvermessungen und Gutachten an.
Grundbuch und Liegenschaftskataster ergänzen sich dabei: Das Grundbuch sichert die rechtlichen Verhältnisse (Eigentum, Belastungen), das Kataster die tatsächlichen (Lage, Grenzen, Gebäude). Ohne aktuelle Katasterdaten gibt es keine verlässliche Eigentumssicherung an Grund und Boden.
So läuft eine
Vermessung ab
Anfrage & Beratung
Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder im Büro. Wir klären, welche Vermessung Sie tatsächlich benötigen, und nennen Ihnen eine Kosteneinschätzung und einen Zeitrahmen.
Vorbereitung
Wir beschaffen und werten die amtlichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters aus: Liegenschaftskarte, Grenzniederschriften und frühere Vermessungsschriften zu Ihrem Grundstück.
Örtliche Vermessung
Unser Messtrupp kommt zu Ihrem Grundstück und führt die Messung durch – mit Tachymeter, GNSS oder Laserscanner, je nach Aufgabe. Ihre Anwesenheit ist dabei in der Regel nicht erforderlich.
Grenztermin & Abmarkung
Bei Katastervermessungen laden wir alle beteiligten Eigentümer zum Grenztermin: Der ermittelte Grenzverlauf wird vor Ort erläutert, neue Grenzpunkte werden abgemarkt und das Ergebnis in einer Grenzniederschrift dokumentiert.
Übernahme in das Kataster
Wir reichen die Vermessungsschriften beim Katasteramt ein. Mit der Übernahme in das Liegenschaftskataster wird das Ergebnis amtlich – bei Teilungen entsteht jetzt das neue Flurstück, das anschließend im Grundbuch gebucht werden kann.
Was kostet eine Vermessung?
Bei hoheitlichen Vermessungen sind die Gebühren in NRW landesweit einheitlich durch eine Kostenordnung geregelt – eine Teilungsvermessung kostet also bei jedem ÖbVI dasselbe. Die Höhe richtet sich u. a. nach dem Bodenwert, der Anzahl der Grenzpunkte und dem Aufwand des Einzelfalls.
Privatrechtliche Ingenieurvermessungen – etwa Absteckungen, Bestandspläne oder Laserscanning – werden dagegen frei vereinbart und nach Aufwand oder Pauschale angeboten.
Rufen Sie uns einfach an: Wir nennen Ihnen vorab eine unverbindliche und transparente Kosteneinschätzung für Ihren konkreten Fall.
Begriffe,
kurz erklärt
- Flurstück
- Die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters: eine eindeutig begrenzte, nummerierte Fläche. Ein Grundstück im rechtlichen Sinn kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
- Liegenschaftskataster
- Das amtliche, flächendeckende Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude. Es weist Lage, Form, Größe und Nutzung nach und ist die geometrische Grundlage des Grundbuchs.
- Liegenschaftskarte
- Der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters: die amtliche Karte mit allen Flurstücksgrenzen, Gebäuden und Flurstücksnummern.
- Abmarkung
- Die dauerhafte Kennzeichnung eines Grenzpunkts in der Örtlichkeit – z. B. durch Grenzstein, Grenzbolzen, Meißelzeichen oder Rohr. Abmarkungen sind amtliche Zeichen und dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.
- Grenzniederschrift
- Das Protokoll des Grenztermins: Es dokumentiert den ermittelten Grenzverlauf, die Abmarkung und die Erklärungen der Beteiligten.
- Fortführung
- Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters nach einer Vermessung – etwa die Bildung neuer Flurstücke nach einer Teilung oder die Eintragung eines eingemessenen Gebäudes.
- GNSS
- Globale Navigationssatellitensysteme (GPS, Galileo, GLONASS, BeiDou). In der Vermessung werden GNSS-Messungen mit Korrekturdaten auf wenige Zentimeter genau bestimmt.
- Tachymeter
- Das klassische Präzisionsmessinstrument der Vermessung: Es misst Richtungen und Strecken und bestimmt daraus millimetergenaue Koordinaten.
- Punktwolke
- Eine Menge aus Millionen dreidimensionaler Messpunkte aus Laserscanning oder Drohnenbefliegung, die Objekte und Gelände vollständig geometrisch abbildet.
- Orthophoto
- Ein entzerrtes, maßstabsgetreues Luftbild, das wie eine Karte verwendet werden kann – z. B. als Ergebnis einer Drohnenbefliegung.
- Baulast
- Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht (z. B. Abstandsflächen- oder Wegerechtsübernahme). Sie steht im Baulastenverzeichnis – nicht im Grundbuch.
- ImmoWertV
- Die Immobilienwertermittlungsverordnung: Sie regelt, wie der Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien ermittelt wird – per Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.
Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Vermessungsingenieur?
Typische Anlässe: Sie möchten ein Grundstück teilen oder eine Teilfläche verkaufen, Sie bauen und brauchen Lageplan und Absteckung, Sie haben ein Haus fertiggestellt (Einmessungspflicht), der Grenzverlauf zum Nachbarn ist unklar, oder Sie benötigen ein Wertgutachten. Im Zweifel: kurz anrufen – wir sagen Ihnen, was wirklich nötig ist.
Was kostet eine Vermessung?
Bei hoheitlichen Vermessungen (z. B. Teilungs- und Grenzvermessung, Gebäudeeinmessung, amtlicher Lageplan) sind die Gebühren in NRW durch eine landesweite Kostenordnung festgelegt – sie sind bei jedem ÖbVI gleich und richten sich u. a. nach Bodenwert und Aufwand. Ingenieurvermessungen werden frei vereinbart. In beiden Fällen erhalten Sie von uns vorab eine Kosteneinschätzung.
Wer trägt die Kosten einer Grenzvermessung?
Grundsätzlich der Auftraggeber. Bei gemeinsamen Grenzen können sich Nachbarn die Kosten teilen, wenn beide ein Interesse an der Klärung haben – eine entsprechende Vereinbarung ist sinnvoll, aber freiwillig.
Darf ich Grenzsteine selbst setzen oder versetzen?
Nein. Abmarkungen sind amtliche Zeichen – das eigenmächtige Setzen, Versetzen oder Entfernen ist verboten und kann strafbar sein. Wenn ein Grenzstein stört, fehlt oder beschädigt ist, wenden Sie sich an einen ÖbVI oder das Katasteramt.
Wie finde ich heraus, wo meine Grundstücksgrenze verläuft?
Vorhandene Grenzsteine geben einen ersten Anhaltspunkt, sind aber nicht immer unverändert. Verbindliche Klarheit schafft nur eine Grenzermittlung anhand des Liegenschaftskatasters: als kostengünstige Grenzanzeige zur Orientierung oder als amtliche Grenzvermessung mit Grenztermin und Abmarkung.
Was kann ich bei einem Grenzstreit mit dem Nachbarn tun?
Erster Schritt ist die sachliche Klärung: Eine Grenzvermessung oder ein Grenzgutachten stellt fest, wo die Grenze nach den amtlichen Nachweisen verläuft. Sehr oft erledigt sich der Streit damit. Bleibt er bestehen, dient das Gutachten als belastbare Grundlage für Schlichtung oder Gericht.
Ist das Liegenschaftskataster immer aktuell?
Das Kataster wird laufend fortgeführt, bildet aber nur ab, was amtlich vermessen wurde. Nicht eingemessene Gebäude, alte Zäune oder tatsächliche Nutzungen können von der Karte abweichen. Maßgeblich für die Grenze sind die amtlichen Vermessungszahlen – nicht der Zaun und nicht die Online-Karte.
Grundbuch und Kataster – was ist der Unterschied?
Das Grundbuch (beim Amtsgericht) dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse: Eigentum, Hypotheken, Dienstbarkeiten. Das Liegenschaftskataster dokumentiert die tatsächlichen, geometrischen Verhältnisse: Lage, Grenzen, Größe, Gebäude. Beide verweisen aufeinander – das Grundbuch übernimmt die Flurstücksbezeichnungen aus dem Kataster.