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Was ist sie
wert?

Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Gericht: Wann sich ein Verkehrswertgutachten lohnt, wie die Bewertung nach ImmoWertV abläuft und was sie kostet.

ÜberblickRatgeber

Der objektive Blick auf Ihre Immobilie

Ob Haus, Wohnung oder unbebautes Grundstück: Ein Verkehrswertgutachten liefert einen objektiv hergeleiteten, nachvollziehbaren Wert – als Grundlage für Verkauf, faire Auseinandersetzung oder behördliche und gerichtliche Verfahren.

Wir erstellen Wertgutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – von der kompakten Werteinschätzung bis zum ausführlichen Gutachten für Gericht und Behörden.

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Typische Anlässe für ein Gutachten

Ein Verkehrswertgutachten beantwortet die Frage, was ein Grundstück oder eine Immobilie objektiv wert ist – unabhängig von Wunschpreisen und Verhandlungstaktik. Typische Anlässe sind:

  • Verkauf oder Kauf: realistische Preisfindung vor der Vermarktung oder vor einem Angebot
  • Erbschaft und Erbauseinandersetzung: faire Aufteilung unter Miterben, Pflichtteilsansprüche
  • Trennung und Scheidung: Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Steuerliche Anlässe: etwa der Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt
  • Gerichtliche Verfahren, Betreuungs- und Nachlasssachen
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Verkehrswert und ImmoWertV

Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 BauGB definiert: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Wie er ermittelt wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Je nach Objekt kommen das Vergleichswertverfahren (z. B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser), das Ertragswertverfahren (vermietete Objekte) oder das Sachwertverfahren (eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser) zum Einsatz – oft auch in Kombination zur Absicherung des Ergebnisses.

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Gutachten oder Kurzeinschätzung?

Nicht jeder Anlass erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Für die erste Orientierung – etwa vor einer Verkaufsentscheidung – kann eine kompaktere Werteinschätzung genügen. Für Gerichte, Behörden, das Finanzamt oder Auseinandersetzungen unter mehreren Beteiligten ist dagegen ein ausführliches, nachvollziehbar begründetes Gutachten erforderlich.

Welche Form Ihr Zweck verlangt, klären wir vorab – auch, welche formalen Anforderungen die jeweilige Stelle an Gutachter und Gutachten stellt. So zahlen Sie nicht für mehr Gutachten, als Sie brauchen.

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Ablauf und Kosten

Nach der Beauftragung tragen wir die Unterlagen zusammen (Grundbuch, Kataster, Baulasten, Bodenrichtwerte, Objektunterlagen), besichtigen das Objekt vor Ort und erstellen das Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung des Werts. Sie erhalten es gebunden und auf Wunsch digital.

Die Wertermittlung ist eine privatrechtliche Leistung: Das Honorar wird frei vereinbart und richtet sich nach Objekt, Zweck und Umfang des Gutachtens. Sie erhalten von uns vor der Beauftragung ein konkretes Angebot – ohne versteckte Kosten.

Als Vermessungsbüro bringen wir einen besonderen Vorteil mit: Grundstücksgrenzen, Flächen, Baulasten und Katasterfragen – häufige Knackpunkte der Bewertung – gehören zu unserem hoheitlichen Kerngeschäft.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Bewertung?

Hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Baujahr und Modernisierungen, bei Vermietung die Mietverträge, bei Wohnungseigentum Teilungserklärung und Protokolle. Fehlende amtliche Unterlagen – Kataster, Baulasten, Bodenrichtwerte – beschaffen wir. Es scheitert nicht an einer fehlenden Mappe.

Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?

Je nach Objekt und Unterlagenlage vergehen vom Ortstermin bis zum fertigen Gutachten in der Regel einige Wochen. Den konkreten Zeitrahmen nennen wir Ihnen mit dem Angebot.

Was kostet ein Gutachten?

Das Honorar ist – anders als bei hoheitlichen Vermessungen – frei vereinbar und hängt von Objektart, Zweck und Umfang ab. Sie erhalten vor der Beauftragung ein konkretes Angebot. Eine kompaktere Werteinschätzung ist entsprechend günstiger als ein gerichtsfestes Vollgutachten.

Akzeptiert das Finanzamt das Gutachten?

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) stellt das Steuerrecht besondere Anforderungen an den Gutachter. Ob ein Gutachten für Ihren steuerlichen Zweck geeignet ist, klären wir offen vor der Beauftragung – damit Sie kein Gutachten bezahlen, das die Behörde nicht anerkennt.

Reicht nicht eine kostenlose Online-Bewertung?

Online-Tools schätzen auf Basis weniger Eckdaten und kennen weder Zustand noch Besonderheiten Ihres Objekts – etwa Baulasten, Wegerechte oder einen sanierungsbedürftigen Keller. Für eine erste Neugier sind sie in Ordnung; für Entscheidungen mit finanziellen oder rechtlichen Folgen ist eine fundierte Bewertung mit Ortstermin der verlässliche Weg.

Mein Grundstück ist größer als gedacht nutzbar – fließt das ein?

Ja. Bebaubarkeit, mögliche Teilbarkeit, Baulasten und Grenzverhältnisse beeinflussen den Wert erheblich – und genau diese Fragen prüfen wir als Vermessungsbüro besonders gründlich. Manchmal ergibt sich daraus sogar ein höherer Wert als erwartet, etwa wenn eine Teilfläche separat bebaubar ist.

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