Katastervermessung
Amtliche Einmessung eines fertiggestellten Gebäudes zur Übernahme in das Liegenschaftskataster. In NRW gesetzlich vorgeschrieben.
Die Lage vorhandener Grundstücksgrenzen wird vor Ort angezeigt und durch Grenzmarken sichtbar gemacht.
Gutachten über den Verlauf einer Grundstücksgrenze, wenn diese strittig oder unklar ist.
Amtliche Bestimmung und Vermarkung der Grundstücksgrenzen auf Grundlage des Katasters.
Nicht mehr sichtbare Grenzpunkte werden anhand vorhandener Katasterdaten wiederhergestellt und neu vermarkt.
Amtliche Erfassung von Straßen- und Verkehrsflächen nach Fertigstellung einer Baumaßnahme für das Liegenschaftskataster.
Ein Grundstück wird in zwei oder mehr rechtlich selbständige Parzellen geteilt – Voraussetzung für Verkauf oder separate Bebauung.
Amtliche Neuordnung mehrerer Grundstücke in einem Gebiet, z. B. zur Erschließung oder Bebauung.