Warum die Einmessung Pflicht ist
Das Liegenschaftskataster weist neben den Grundstücksgrenzen auch alle Gebäude nach. Damit es aktuell bleibt, schreibt das Vermessungs- und Katastergesetz NRW vor: Jedes neu errichtete Gebäude und jede Veränderung des Gebäudegrundrisses – etwa ein Anbau – muss amtlich eingemessen werden.
Verantwortlich für die Einmessung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer. Durchführen dürfen sie nur Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder die Katasterbehörde. Ein korrekt eingemessenes Gebäude ist auch in Ihrem Interesse: Banken, Käufer und Behörden verlassen sich auf die Darstellung in der Liegenschaftskarte.