Einfacher oder amtlicher Lageplan?
Der Lageplan ist Teil der Bauvorlagen und wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters erstellt. Je nach Vorhaben und Anforderung der Bauaufsichtsbehörde genügt ein einfacher Lageplan – oder es wird ein amtlicher Lageplan verlangt, der nur von einem ÖbVI oder der Katasterbehörde gefertigt werden darf.
Der amtliche Lageplan ist insbesondere dann gefragt, wenn es auf die genaue Lage zu den Grundstücksgrenzen ankommt – etwa bei grenznaher Bebauung, knappen Abstandsflächen oder unklarer Katastersituation. Er bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass Grenzen, Maße und Abstände amtlich geprüft sind.
Welche Form die Bauaufsicht für Ihr Vorhaben verlangt, klären wir gerne direkt zu Beginn – das vermeidet Nachforderungen im Genehmigungsverfahren.