ÖbVI NRWMÜHLHANS

Lageplan zum
Bauantrag.

Ohne Lageplan kein Bauantrag: Wann ein amtlicher Lageplan vom ÖbVI verlangt wird, was er enthält und wie Sie ihn rechtzeitig bekommen.

ÜberblickRatgeber

Die Grundlage jedes Bauantrags

Zu jedem Bauantrag in Nordrhein-Westfalen gehört ein Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters. Er zeigt der Bauaufsichtsbehörde, wo und wie Ihr Vorhaben auf dem Grundstück steht – mit Grenzen, Abstandsflächen, Höhen und Baulasten.

Je nach Vorhaben genügt ein einfacher Lageplan oder es wird ein amtlicher Lageplan verlangt, den nur ÖbVI und Katasterbehörden fertigen dürfen. Wir erstellen beide – abgestimmt mit Ihrem Architekten und rechtzeitig zur Einreichung.

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Einfacher oder amtlicher Lageplan?

Der Lageplan ist Teil der Bauvorlagen und wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters erstellt. Je nach Vorhaben und Anforderung der Bauaufsichtsbehörde genügt ein einfacher Lageplan – oder es wird ein amtlicher Lageplan verlangt, der nur von einem ÖbVI oder der Katasterbehörde gefertigt werden darf.

Der amtliche Lageplan ist insbesondere dann gefragt, wenn es auf die genaue Lage zu den Grundstücksgrenzen ankommt – etwa bei grenznaher Bebauung, knappen Abstandsflächen oder unklarer Katastersituation. Er bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass Grenzen, Maße und Abstände amtlich geprüft sind.

Welche Form die Bauaufsicht für Ihr Vorhaben verlangt, klären wir gerne direkt zu Beginn – das vermeidet Nachforderungen im Genehmigungsverfahren.

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Was der Lageplan enthält

Der Lageplan stellt Ihr Baugrundstück und das geplante Vorhaben im Zusammenhang dar. Typische Inhalte sind:

  • Flurstück mit amtlichen Grenzen, Nachbarflurstücken und Eigentümerangaben
  • vorhandene Gebäude auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken
  • das geplante Gebäude mit Maßen und Grenzabständen einschließlich Abstandsflächen
  • Höhenangaben, Straßen- und Erschließungssituation
  • Festsetzungen des Bebauungsplans sowie eingetragene Baulasten
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Was wir von Ihnen brauchen

Für den Lageplan benötigen wir im Wesentlichen die Entwurfsplanung Ihres Architekten oder Planungsbüros (Grundrisse, Schnitte, geplante Lage des Gebäudes). Die amtlichen Unterlagen – Katasterauszüge, Bebauungsplan, Baulastenauskunft – beschaffen wir selbst.

Sinnvoll ist eine frühe Beauftragung: Wenn der Lageplan parallel zur Entwurfsplanung entsteht, fallen Konflikte mit Abstandsflächen oder Festsetzungen auf, bevor der Bauantrag eingereicht wird.

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Kosten und nächster Schritt: die Absteckung

Die Gebühren für den amtlichen Lageplan sind in NRW durch die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) landesweit einheitlich geregelt. Eine unverbindliche Kosteneinschätzung für Ihr Grundstück nennen wir Ihnen vorab.

Nach der Baugenehmigung folgt die Absteckung: Wir übertragen das genehmigte Gebäude lage- und höhengenau in die Örtlichkeit, damit dort gebaut wird, wo es genehmigt wurde. Nach Fertigstellung schließt die amtliche Gebäudeeinmessung das Vorhaben katastertechnisch ab.

Schritt für Schritt

Vom Entwurf zum Lageplan

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Anfrage & Klärung

Sie nennen uns Vorhaben und Grundstück. Wir klären, welche Lageplan-Form die Bauaufsicht verlangt, und nennen Kosten und Zeitrahmen.

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Unterlagen & Aufmaß

Wir beschaffen die amtlichen Unterlagen und messen – falls erforderlich – die örtliche Situation auf (Höhen, Bestand).

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Lageplan & Übergabe

Wir erstellen den Lageplan und stimmen ihn mit Ihrem Entwurfsverfasser ab. Sie erhalten ihn unterschrieben für die Bauantragsmappe – auf Wunsch auch digital für Ihren Architekten.

FAQ

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen amtlichen Lageplan?

Das legt die Bauaufsichtsbehörde fest – üblich ist der amtliche Lageplan insbesondere, wenn die genaue Lage zu den Grenzen entscheidend ist: bei grenznaher Bebauung, geringen Abstandsflächen oder unklaren Katasterverhältnissen. Wir klären die Anforderung für Ihr Vorhaben direkt mit zu Beginn.

Wer darf den amtlichen Lageplan erstellen?

Nur Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) und die Katasterbehörden. Der amtliche Lageplan beruht auf den Nachweisen des Liegenschaftskatasters und ist eine hoheitliche Leistung – Grenzen, Maße und Abstandsflächen sind damit amtlich belegt.

Wie früh sollte ich den Lageplan beauftragen?

Am besten parallel zur Entwurfsplanung. Dann können wir Abstandsflächen und Festsetzungen früh prüfen, und der Lageplan liegt rechtzeitig zur Einreichung des Bauantrags vor. Eine kurzfristige Bearbeitung ist nach Absprache oft möglich – fragen Sie einfach an.

Was kostet der Lageplan zum Bauantrag?

Die Gebühren des amtlichen Lageplans sind in NRW gesetzlich geregelt (VermWertKostO NRW) und damit bei jedem ÖbVI gleich. Die Höhe hängt u. a. vom Bodenwert und vom Umfang des Vorhabens ab. Sie erhalten von uns vorab eine unverbindliche Kosteneinschätzung.

Lageplan, Absteckung, Einmessung – was gehört wozu?

Der Lageplan gehört zum Bauantrag (vor der Genehmigung). Die Absteckung überträgt das genehmigte Gebäude vor Baubeginn in die Örtlichkeit. Die Gebäudeeinmessung dokumentiert das fertige Gebäude für das Liegenschaftskataster. Beim Neubau begleiten wir Sie auf Wunsch durch alle drei Schritte.

Mein Architekt braucht digitale Daten – bekommt er sie?

Ja. Neben dem unterschriebenen Lageplan für die Bauantragsmappe stellen wir die Planungsgrundlage auf Wunsch digital bereit, damit Ihr Entwurfsverfasser direkt damit weiterarbeiten kann. Format und Umfang stimmen wir mit dem Planungsbüro ab.

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