Gesetzlich geregelt – überall gleich
Hoheitliche Vermessungen – etwa Teilungsvermessung, Grenzvermessung, Gebäudeeinmessung und der amtliche Lageplan – werden in Nordrhein-Westfalen nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) abgerechnet. Diese Kostenordnung gilt landesweit und für alle: Jeder ÖbVI und jede Katasterbehörde berechnet für dieselbe Leistung dieselbe Gebühr.
Ein Preisvergleich zwischen Vermessungsbüros erübrigt sich bei diesen Leistungen also – Angebote „unter Gebühr“ oder Rabatte sind rechtlich gar nicht zulässig. Was sich unterscheidet, sind Beratung, Erreichbarkeit und Abwicklung.