Teilungsvermessung
Bei einer Teilungsvermessung wird ein Grundstück in zwei oder mehr rechtlich selbständige Flurstücke zerlegt. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Teilfläche verkauft, vererbt, mit einem Erbbaurecht belegt oder separat bebaut werden kann – denn nur ein im Liegenschaftskataster geführtes Flurstück kann im Grundbuch als eigenes Grundstück gebucht werden.
Der Ablauf: Nach Ihrer Beauftragung werten wir die Unterlagen des Liegenschaftskatasters aus, vermessen die neue Grenze vor Ort und laden alle Beteiligten zum Grenztermin. Die neuen Grenzpunkte werden abgemarkt, die Ergebnisse beim Katasteramt eingereicht und nach der Übernahme in das Liegenschaftskataster entstehen die neuen Flurstücke.
Planen Sie für das gesamte Verfahren – von der örtlichen Vermessung bis zur Fortführung des Katasters – ausreichend Vorlauf ein. Wir nennen Ihnen gerne vorab einen realistischen Zeitrahmen für Ihren Fall.
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