ÖbVI NRWMÜHLHANS

Lagepläne &
Gutachten.

Alles rund um Bauantrag und Grundstück: amtliche Lagepläne, Bescheinigungen nach BauO NRW, Verkehrswertgutachten und fachkundige Beratung.

ÜberblickHoheitlich / Privatrechtlich

Vom Bauantrag bis zum Verkehrswert

Wer in Nordrhein-Westfalen baut, teilt oder bewertet, braucht belastbare amtliche Unterlagen: den Lageplan zum Bauantrag, Bescheinigungen für die Bauaufsicht oder ein Wertgutachten für Kauf, Erbschaft und Finanzierung. Als ÖbVI erstellen wir diese Dokumente rechtssicher und aus einer Hand.

Dabei begleiten wir Ihr Bauvorhaben über den gesamten Lebenszyklus: von der Grundstücksberatung vor dem Kauf über den Lageplan und die Absteckung bis zur Grenz- und Sockelabnahme und der abschließenden Gebäudeeinmessung.

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Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Der amtliche Lageplan ist Pflichtbestandteil jedes Bauantrags in Nordrhein-Westfalen. Er stellt das Baugrundstück mit Grenzen, Bestand, geplantem Vorhaben, Abstandsflächen, Baulasten und planungsrechtlichen Festsetzungen verbindlich dar und wird vom ÖbVI beglaubigt.

Wir erstellen den Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters und einer örtlichen Vermessung, stimmen ihn mit Ihrem Entwurfsverfasser ab und liefern ihn einreichungsfertig für die Bauaufsichtsbehörde – inklusive aller erforderlichen Nachweise.

Tipp: Beauftragen Sie den Lageplan frühzeitig – er ist zugleich eine verlässliche Planungsgrundlage für Ihren Architekten und deckt Hindernisse wie Baulasten oder Abstandsflächenprobleme auf, bevor sie teuer werden.

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Amtlicher Lageplan zum Teilungsantrag

Soll ein Grundstück geteilt werden, verlangen viele Verfahren einen amtlichen Lageplan, der die geplante neue Grenze und die Auswirkungen auf Bestand und Bebaubarkeit nachvollziehbar darstellt.

Wir erstellen den Plan in Abstimmung mit der beabsichtigten Teilungsvermessung – so greifen beide Verfahren reibungslos ineinander.

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Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde – etwa die Übernahme von Abstandsflächen, Wegerechten oder Stellplätzen für ein Nachbargrundstück.

Für die Eintragung in das Baulastenverzeichnis erstellen wir den erforderlichen amtlichen Lageplan, in dem die belastete Fläche eindeutig und dauerhaft nachvollziehbar dargestellt ist.

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Beglaubigung nach § 85 (2) Satz 2 BauO NRW

Als ÖbVI sind wir befugt, Lagepläne und vergleichbare Unterlagen amtlich zu beglaubigen – also zu bestätigen, dass die Darstellung mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmt.

Diese Beglaubigung wird von Bauaufsichtsbehörden und anderen Stellen regelmäßig als Nachweis verlangt und gibt allen Beteiligten Rechtssicherheit.

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Bescheinigung nach § 83 (3) BauO NRW

Nach Fertigstellung des Rohbaus bzw. zur Nutzungsaufnahme verlangt die Bauaufsicht häufig den Nachweis, dass das Gebäude in Lage und Höhe der Baugenehmigung entspricht.

Wir messen das errichtete Gebäude ein, vergleichen es mit den genehmigten Unterlagen und stellen die entsprechende Bescheinigung aus.

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Grenz- und Sockelabnahmebescheinigung

Bei der Grenzabnahme wird vor bzw. bei Baubeginn geprüft, ob das Bauvorhaben die genehmigten Abstände zu den Grundstücksgrenzen einhält; bei der Sockelabnahme zusätzlich, ob die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens der Genehmigung entspricht.

Die Bescheinigung schützt Bauherren vor kostspieligen Fehlern in der frühen Bauphase – eine falsch gesetzte Bodenplatte lässt sich später kaum noch korrigieren.

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Beratung zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Ist mein Grundstück bebaubar? Welche Abstandsflächen muss ich einhalten? Was bedeutet die Festsetzung im Bebauungsplan? Solche Fragen klären wir mit Ihnen, bevor Planung und Bauantrag Fahrt aufnehmen.

Als ÖbVI kennen wir die Schnittstelle zwischen Kataster, Planungsrecht und Bauordnungsrecht aus der täglichen Praxis und beraten Eigentümer, Käufer, Architekten und Investoren unabhängig und fachkundig.

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Gerichtsgutachten

In gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen um Grenzen, Überbauungen oder Grundstücksfragen erstellen wir sachverständige Gutachten – neutral, nachvollziehbar und auf Grundlage der amtlichen Nachweise.

Unsere Gutachten werden von Gerichten, Rechtsanwälten und Privatpersonen beauftragt und helfen, Streitfragen sachlich zu klären – oft auch ohne Prozess.

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Kataster- und Grundstücksberatung

Was sagt der Katasterauszug über mein Grundstück aus? Wo verlaufen die Grenzen, welche Flurstücke gehören zusammen, welche Rechte und Lasten sind zu beachten?

Wir verschaffen Ihnen Klarheit über die amtliche Situation Ihres Grundstücks – besonders wertvoll vor einem Kauf, einer Erbauseinandersetzung oder einem Bauvorhaben.

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Wertgutachten (Immobilien, Grundstücke)

Wir ermitteln den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – mit dem jeweils geeigneten Verfahren: Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.

Anlässe sind z. B. Kauf und Verkauf, Erbschaft und Schenkung, Scheidung, Finanzierung oder steuerliche Fragen. Sie erhalten ein nachvollziehbares, belastbares Gutachten als Entscheidungs- und Verhandlungsgrundlage.

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Wohnflächenermittlung

Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Kenngrößen einer Immobilie – und häufig falsch angegeben. Wir messen Ihre Räume exakt auf und berechnen die Wohnfläche normgerecht nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277.

Eine belastbare Wohnflächenberechnung schützt bei Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, Verkauf und Finanzierung vor Streit und finanziellen Nachteilen.

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FAQ

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen amtlichen Lageplan?

In Nordrhein-Westfalen ist der amtliche Lageplan Pflichtbestandteil des Bauantrags. Auch für Teilungsanträge, Baulasteintragungen und andere Verwaltungsverfahren wird er regelmäßig verlangt. Für rein private Zwecke – etwa eine Bauvoranfrage oder Entwurfsplanung – genügt oft ein nicht amtlicher Lageplan.

Wer darf amtliche Lagepläne erstellen?

Amtliche Lagepläne dürfen in NRW nur Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) und die Katasterbehörden erstellen und beglaubigen. Nur so ist gewährleistet, dass die Darstellung verbindlich mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmt.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir für den Lageplan?

Im Wesentlichen die Angaben zu Ihrem Bauvorhaben, in der Regel die Entwurfsplanung Ihres Architekten. Die amtlichen Unterlagen – Katasterauszüge, Baulastenauskünfte, planungsrechtliche Festsetzungen – beschaffen wir selbst bei den zuständigen Stellen.

Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen – z. B. Abstandsflächen oder ein Wegerecht für das Nachbargrundstück zu übernehmen. Sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen und gilt auch für alle späteren Eigentümer. Im Grundbuch ist sie nicht ersichtlich – vor einem Grundstückskauf lohnt deshalb immer ein Blick in das Baulastenverzeichnis.

Was ist eine Grenz- und Sockelabnahme?

Eine Kontrolle in der frühen Bauphase: Wir prüfen, ob das begonnene Bauwerk die genehmigten Grenzabstände einhält (Grenzabnahme) und ob die Höhenlage des Sockels bzw. der Bodenplatte der Genehmigung entspricht (Sockelabnahme). Die Bescheinigung wird von vielen Bauaufsichtsbehörden gefordert und schützt vor teuren Baufehlern.

Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?

Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit drei normierten Verfahren: dem Vergleichswertverfahren (Kaufpreise vergleichbarer Objekte), dem Ertragswertverfahren (nachhaltig erzielbare Erträge, z. B. bei Mietobjekten) und dem Sachwertverfahren (Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung). Welches Verfahren geeignet ist, hängt von Objektart und Datenlage ab – oft werden mehrere kombiniert.

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