Wann eine Teilung möglich ist
Rechtlich teilen lässt sich grundsätzlich jedes Grundstück – entscheidend ist, was mit den neuen Flurstücken geschehen soll. Soll eine Teilfläche bebaut werden, muss sie nach der Teilung den baurechtlichen Anforderungen genügen: Festsetzungen des Bebauungsplans oder Einfügen in die Umgebung (§ 34 BauGB), Abstandsflächen der Bauordnung NRW, gesicherte Erschließung und gegebenenfalls bestehende Baulasten.
Eine eigene behördliche Teilungsgenehmigung gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr. Das heißt aber nicht, dass jede Teilung sinnvoll ist: Durch die Teilung dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen – etwa ein Gebäude, das die Abstandsflächen zur neuen Grenze nicht mehr einhält.
Wir prüfen vor der Vermessung gemeinsam mit Ihnen, ob die gewünschte Teilung zu Ihrem Ziel führt – das erspart teure Überraschungen im Bauantragsverfahren.