ÖbVI NRWMÜHLHANS

Grundstück
teilen.

Teilfläche verkaufen, Bauplatz für die Kinder abtrennen oder den Nachlass ordnen: Was bei einer Grundstücksteilung in NRW zu beachten ist – Ablauf, Dauer, Kosten.

ÜberblickRatgeber

Aus einem Grundstück werden zwei

Wer eine Teilfläche seines Grundstücks verkaufen, verschenken oder separat bebauen möchte, braucht eine Teilungsvermessung: Erst wenn die neue Grenze amtlich vermessen und das neue Flurstück in das Liegenschaftskataster übernommen ist, kann es im Grundbuch ein eigenes Grundstück werden.

Die Teilungsvermessung ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie darf in NRW nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder den Katasterbehörden durchgeführt werden – das Ergebnis ist amtlich und rechtsverbindlich.

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Wann eine Teilung möglich ist

Rechtlich teilen lässt sich grundsätzlich jedes Grundstück – entscheidend ist, was mit den neuen Flurstücken geschehen soll. Soll eine Teilfläche bebaut werden, muss sie nach der Teilung den baurechtlichen Anforderungen genügen: Festsetzungen des Bebauungsplans oder Einfügen in die Umgebung (§ 34 BauGB), Abstandsflächen der Bauordnung NRW, gesicherte Erschließung und gegebenenfalls bestehende Baulasten.

Eine eigene behördliche Teilungsgenehmigung gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr. Das heißt aber nicht, dass jede Teilung sinnvoll ist: Durch die Teilung dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen – etwa ein Gebäude, das die Abstandsflächen zur neuen Grenze nicht mehr einhält.

Wir prüfen vor der Vermessung gemeinsam mit Ihnen, ob die gewünschte Teilung zu Ihrem Ziel führt – das erspart teure Überraschungen im Bauantragsverfahren.

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Dauer und Kosten

Die örtliche Vermessung kann in der Regel innerhalb einiger Wochen nach Beauftragung stattfinden. Bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster – erst dann existiert das neue Flurstück amtlich – vergehen je nach Bearbeitungsstand des Katasteramts üblicherweise weitere Wochen bis Monate.

Die Gebühren der Teilungsvermessung sind in NRW landesweit einheitlich in der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) geregelt – sie sind also bei jedem ÖbVI und bei der Katasterbehörde gleich. Die Höhe richtet sich vor allem nach dem Bodenwert und der Anzahl der neuen Grenzpunkte.

Eine unverbindliche Kosteneinschätzung für Ihren konkreten Fall nennen wir Ihnen vorab – dafür genügen Adresse oder Flurstücksbezeichnung und eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens.

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Teilung und Verkauf: die Reihenfolge

Häufiger Anlass einer Teilung ist der Verkauf einer Teilfläche. Der notarielle Kaufvertrag kann bereits geschlossen werden, bevor die Vermessung abgeschlossen ist – er bezieht sich dann auf die „noch zu vermessende Teilfläche“, die in einem Plan dargestellt wird.

Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch setzt allerdings voraus, dass das neue Flurstück im Liegenschaftskataster entstanden ist. Ist das Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet, muss die Bank die verkaufte Teilfläche zudem aus der Haftung entlassen (Pfandfreigabe). Wer früh mit der Vermessung beginnt, vermeidet Wartezeiten zwischen Notartermin und Eigentumsübergang.

Schritt für Schritt

So läuft die Teilung ab

01

Beratung & Prüfung

Sie schildern uns Ihr Vorhaben. Wir klären die baurechtliche Situation, besprechen den sinnvollen Grenzverlauf und nennen Kosteneinschätzung und Zeitrahmen.

02

Beauftragung & Unterlagen

Wir beschaffen die amtlichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters und bereiten die Vermessung vor – Sie müssen nichts beibringen.

03

Örtliche Vermessung

Unser Messtrupp bestimmt die neue Grenze vor Ort. Ihre Anwesenheit ist dabei nicht erforderlich.

04

Grenztermin & Abmarkung

Alle beteiligten Eigentümer werden geladen, der neue Grenzverlauf wird erläutert, die Grenzpunkte werden abgemarkt und in der Grenzniederschrift dokumentiert.

05

Übernahme in das Kataster

Wir reichen die Vermessungsschriften beim Katasteramt ein. Mit der Fortführung entsteht das neue Flurstück amtlich.

06

Grundbuch

Auf Grundlage des neuen Flurstücks kann der Notar die Eigentumsumschreibung veranlassen – etwa für Verkauf, Schenkung oder Erbauseinandersetzung.

FAQ

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestgröße für Grundstücke?

Eine allgemeine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht. Maßgeblich ist das Baurecht: Ein neues Baugrundstück muss die Festsetzungen des Bebauungsplans (z. B. Mindestgrundstücksgrößen, Baufenster) bzw. die Anforderungen des § 34 BauGB erfüllen und die Abstandsflächen müssen einhaltbar sein. Wir prüfen das vor der Teilung.

Brauche ich die Zustimmung meines Nachbarn?

Nein. Die Teilung Ihres Grundstücks ist Ihre Entscheidung als Eigentümer. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke werden zum Grenztermin geladen und über das Ergebnis informiert – ein Zustimmungsrecht haben sie nicht.

Mein Grundstück ist mit einer Grundschuld belastet – geht die Teilung trotzdem?

Ja, die Teilung selbst ist unabhängig von Belastungen möglich. Soll die Teilfläche aber lastenfrei verkauft werden, muss die Bank sie aus der Mithaftung entlassen (Pfandfreigabe). Das regelt der Notar im Rahmen des Kaufvertrags.

Kann ich teilen, ohne zu verkaufen?

Ja. Eine Teilung ist auch sinnvoll zur Vorbereitung einer Schenkung an Kinder, einer Erbauseinandersetzung, zur Bestellung eines Erbbaurechts oder einfach, um klare Verhältnisse für eine spätere Bebauung zu schaffen.

Was kostet eine Teilungsvermessung?

Die Gebühren sind in NRW gesetzlich geregelt (VermWertKostO NRW) und bei jedem ÖbVI gleich. Sie richten sich vor allem nach dem Bodenwert und der Anzahl der neuen Grenzpunkte. Vorab erhalten Sie von uns eine unverbindliche Kosteneinschätzung für Ihren konkreten Fall.

Wie lange dauert es, bis das neue Flurstück im Grundbuch steht?

Von der Beauftragung bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster vergehen je nach Fall und Bearbeitungsstand der Behörden meist einige Wochen bis Monate. Die anschließende Buchung im Grundbuch veranlasst der Notar. Wir nennen Ihnen zu Beginn einen realistischen Zeitrahmen und begleiten das Verfahren bis zum Abschluss.

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